„Mit der Antwort der Wirtschaftsministerin auf eine Anfrage im Parlament herrscht nun Klarheit. Einer Änderung des niederösterreichischen Buschenschankgesetzes steht somit nichts mehr im Weg, unverzüglich kann für mehr Rechtssicherheit der Heurigenbetreiber gesorgt werden“, erklärt FPÖ-Wirtschaftssprecher LAbg. Ing. Mag. Reinhard Teufel.
Die FPÖ Niederösterreich will die traditionelle Verabreichung von heißen Kartoffeln zum Sturm gesetzlich verankern. „Unser diesbezüglicher Antrag im Landtag wurde von der ÖVP aber mit der fadenscheinigen Begründung abgelehnt, dies sei eine Angelegenheit des Gewerberechts. Eine typische schwarze Ausrede, wie man sie aus unzähligen Bereichen kennt. Nun haben wir die angebliche Wirtschaftspartei aber eines Besseren belehrt“, so Teufel. „Damit sind der ÖVP die heißen Kartoffeln geradezu auf den Kopf gefallen.“
„Das Land muss seine Kompetenzen wahrnehmen und für klare Richtlinien sorgen, auf zweifelhafte Abmachungen zwischen Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer kann sich ein Unternehmer im Ernstfall nicht berufen“, kritisiert Teufel erneut den gleichgültigen und fahrlässigen Umgang des Fachverbandes Gastronomie der Wirtschaftskammer Österreich mit der Causa. „Wir Freiheitliche sorgen für eine echte Interessenvertretung der Gastronomie und werden unseren Antrag zur Änderung des NÖ Buschenschankgesetzes erneut im Landtag einbringen“, kündigt Teufel an. „Dann kann die ÖVP zeigen, ob sie auf der Seite der fleißigen Betriebe steht oder nicht und ob sie sich weiter an den heißen Kartoffeln die Finger verbrennen will.“