„Der von der NÖ Landesregierung eingerichtete NÖ COVID-Hilfsfonds für Corona-Folgen hat die Zielsetzung, die im Zuge von Corona gesetzten Maßnahmen aufzuarbeiten und Schritte zu setzen, um die entstandenen Schäden – so gut dies möglich ist – wiedergutzumachen“, betonte FP-Landesrat Mag. Dr. Christoph Luisser.
Von den bisher rund 7.000 eingebrachten Anträgen seien nach Prüfung durch die förderabwickelnde Stelle über 5.000 Förderungen zuerkannt worden.
Unter anderem seien auch Förderungen für Vereine vorgesehen, die Projekte durchführen, sofern diese das Ziel verfolgen, Menschen, die Schäden oder Beeinträchtigungen durch COVID-19-Impfungen oder COVID-19-Erkrankungen aufweisen, zu unterstützen oder zu beraten, insbesondere solche, die Kinder und Jugendliche in dieser Hinsicht unterstützen würden, erläuterte Luisser, und weiter: „Wir stehen zur Corona-Wiedergutmachung wie versprochen auch in dieser Frage!“
Die objektive, transparente und nachvollziehbare Abwicklung sei durch Prüfschritte bei der Beurteilung der Förderanträge sichergestellt. So werde zuerst geprüft, ob die formalrechtlichen Bedingungen erfüllt seien. Anschließend komme es zu einer inhaltlichen Prüfung der Förderanträge (Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen; Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise usw.).
Bei Vereinen sei überdies vorgesehen, dass pro Antragsteller maximal drei Projekte zur Förderung eingereicht werden können. Die Fördersumme betrage maximal € 5.000,00/Projekt.
„Erst danach gibt es eine grundsätzliche Förderzusage“, so Luisser. Geld fließe erst im nächsten Schritt, wenn vom Projektwerber konkret dargelegt werde, dass die Mittel entsprechend verwendet wurden. Die endgültige Auszahlung der Fördermittel erfolge erst nach einer abschließenden Prüfung, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt seien und keine Mehrfachförderung erfolgt. „Jedem Antragssteller steht es natürlich frei - wie bei diversen anderen Förderungen auch - so viele unterschiedliche Projekte einzureichen und so viele Anträge zu stellen, wie er will. Mehrfachförderungen über die festgesetzte Höchstgrenze hinaus sind laut Richtlinie aber ausgeschlossen. Das bedeutet, dass Anträge außerhalb der festgesetzten Obergrenzen natürlich dann nicht mehr zur Auszahlung gelangen“, betonte Luisser.
Die Förderabwicklung wird laufend vom Rechnungshof überprüft. „Uns ist es besonders wichtig, eine vollständig transparente und exakt nach den Richtlinien durchgeführte Abwicklung zu gewährleisten und wir begrüßen deshalb auch die begleitende Überprüfung durch den Rechnungshof“, so Luisser, der die mediale Aufregung als leicht durchschaubares Spiel diverser Journalisten und Wiedergutmachungs-Gegner sieht, denen es augenscheinlich nicht um Fakten geht.